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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge und Dienstleistungen zwischen NOAMANT (im Folgenden „Vermieter“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Mieter“).

  2. Das Angebot richtet sich primär an Unternehmer (B2B). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung (Miete) von schallisolierten Regenerationskabinen („NOAMANT Kabinen“) inklusive der darin enthaltenen Hardware und Software-Inhalte (Meditationen, Resilienz-Übungen etc.) zur Nutzung durch den Mieter.

  2. Die Kabinen bleiben zu jedem Zeitpunkt unbeschränktes Eigentum des Vermieters. Ein Eigentumsübergang auf den Mieter findet nicht statt.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Vermieters auf der Website oder in Broschüren sind freibleibend.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Vermieter oder durch die Lieferung der Kabine zustande.

§ 4 Mietdauer und Kündigung

  1. Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Aufstellung der Kabine beim Mieter.

  2. Es gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Mindestmietdauer (z. B. 12, 24 oder 48 Monate).

  3. Wird das Mietverhältnis nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert es sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate.

  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten, unsachgemäßer Gebrauch) bleibt unberührt.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Wertsicherung

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats fällig.

  3. Wertsicherung: Die vereinbarte Miete ist wertgesichert. Als Maßstab dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020). Änderungen der Indexzahl nach oben berechtigen den Vermieter zur entsprechenden Anpassung der Miete.

§ 6 Kaution

  1. Der Mieter leistet vor Übergabe der Kabine eine Kaution in Höhe von 2.500,00 EUR (sofern nicht anders vereinbart) pro Kabine zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters.

  2. Die Kaution wird nicht verzinst. Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe der Kabine an den Mieter zurückerstattet.

§ 7 Lieferung, Montage und Aufstellungsort

  1. Für die Lieferung und fachgerechte Installation wird eine einmalige Servicepauschale (Installationsgebühr) verrechnet.

  2. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Aufstellungsort geeignet ist (tragfähiger Boden, Stromanschluss in Reichweite) und der Zugangsweg (Türen, Aufzüge) für die Einbringung der Kabinenteile ausreichend dimensioniert ist.

  3. Verzögerungen bei der Aufstellung, die vom Mieter zu vertreten sind, gehen zu dessen Lasten.

§ 8 Nutzung, Instandhaltung und Sorgfaltspflicht

  1. Die Kabine darf ausschließlich zum vertraglich vorgesehenen Zweck (Regeneration, Ruhepausen, Konzentrationsarbeit) genutzt werden.

  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Kabine pfleglich zu behandeln. Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z. B. Verschmutzung durch Speisen/Getränke, Gewaltanwendung) sind vom Mieter zu tragen.

  3. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

  4. Der Standort der Kabine darf nach der Montage durch den Vermieter nicht eigenmächtig durch den Mieter verändert werden. Umstellungen dürfen nur durch den Vermieter oder autorisiertes Fachpersonal erfolgen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Vermieter sorgt während der Mietdauer für die Funktionsfähigkeit der Kabine. Auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

  2. Der Vermieter haftet nicht für den gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Produktivitätssteigerung) beim Mieter.

  3. Für Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist (außer bei Personenschäden) ausgeschlossen.

§ 10 Urheberrecht und Software

  1. Die in der Kabine bereitgestellten Inhalte (Audio-Guides, Videos, Software-Interface) sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Der Mieter erhält ein nicht-ausschließliches, auf die Mietdauer begrenztes Nutzungsrecht. Eine Vervielfältigung oder öffentliche Vorführung außerhalb der Kabine ist untersagt.

§ 11 Rückgabe der Mietsache

  1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kabine in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben. Normale Abnutzungsspuren sind mit der Miete abgegolten.

  2. Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt und ggf. mit der Kaution verrechnet.

  3. Der Abbau und Rücktransport erfolgt durch den Vermieter (oder beauftragte Speditionen).

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters (sofern der Mieter Unternehmer ist).

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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